Schallschutz

Die grundlegende Anforderung zum Schallschutz findet sich in der Norm SIA 181:2020 „Schallschutz im Hochbau“.  Sie richtet sich an den Schutz innerhalb eines Gebäudes, dazu zählen die Anforderungen an:

  • die Gebäudehülle
  • die haustechnische Anlage innerhalb eines Gebäudes
  • Luft- und Trittschallzwischen zwei Nutzungseinheiten
In Art. 32 der Lärmschutzverordnung LSV findet sich der rechtliche Bezug zur Norm SIA 181.

Lärmschutz

Der Lärmschutz befasst sich mit Lärmquellen mit Aussenraumbezug. Hierzu gehören Lärmemissionen, wie z.B.:

  • Strassenverkehr, Schienenlärm, Fluglärm
  • Parkierungsanlagen
  • haustechnische Anlagen
  • Industrie- und Gewerbeanlagen

Sowohl im Schallschutz, als auch im Lärmschutz können Fragestellungen messtechnisch oder berechnungstechnisch gelöst werden. Nicht immer ist der Einsatz von Messtechnik möglich, wenn z.B. Störquellen die zu messende Situation überlagern.